Für die wenigsten Betroffenen ist es eine schöne Situation, aber manchmal funktioniert eine Beziehung einfach nicht mehr und man trennt sich.
Wenn Kinder aus der Beziehung hervorgehen, gibt es zwei Optionen: Beide Elternteile kümmern sich abwechselnd zu gleichen Teilen um den Nachwuchs, oder ein Elternteil übernimmt das Sorgerecht. Jetzt den Unterhalt im Dezember 2024 in Österriech mit dem Unterhaltsrechner berechen – Wie hoch sind die Alimente – Wann muss ich wie viel zahlen?
Kümmert sich nur noch ein Elternteil um das Kind, muss das Andere Alimente zahlen. Das heißt, monatlich muss ein bestimmter Betrag bezahlt werden, der dafür sorgen soll, dass das Kindeswohl erhalten bleibt.
Alimente Rechner Dezember 2024 in Österreich – Unterhaltsrechner
- Unterhaltsrechner der Arbeitsgemeinschaft für Jugendwohlfahrt in Österreich: http://www.jugendwohlfahrt.at/unterhaltsrechner.php
- Unterhaltsprogramme Dr. Günter Tews (viele Programme für Berechnungen zum Thema Unterhalt) : http://www.unterhaltsrecht.at/
- Alimente-Rechner für Österreich & Ehegatten Unterhaltsrechner: https://www.familienrechtsinfo.at/alimente-kindesunterhalt-rechner-oesterreich/
- Anleitung zum Unterhaltsrechner und viele Informationen zum Thema Unterhalt/Alimente: https://www.alimente.wien/Unterhaltsrechner.html
Für viele künftige Unterhaltszahler ist bereits kurz nach der Trennung die Höhe der Alimente interessant.
Während viele Dinge auf die Person zukommen, ist auch die finanzielle Lage oft etwas, was sich bei einer Trennung ändert. Viele Kosten, die vorher geteilt wurden, müssen nun komplett bezahlt werden. Eine neue Wohnung, Möbel, Geräte und und und. Die Höhe der zu zahlenden Alimente kann von jedem errechnet werden.
Ein Alimenterechner hat die Vorteile, dass direkt genau berechnet werden kann, wie hoch die Unterhaltszahlungen ausfallen.
Dabei müssen verschiedene Faktoren beachtet werden. Wer Sorge hat, jeden Cent der über ist, an das Kind und dessen Sorgeberechtigten bezahlen zu müssen, kann aber gleich beruhigt werden: Es gibt Grenzen und Richtlinien, durch welche auch ein gut Verdienender nicht sein ganzes Geld abgeben muss.
Sofern nichts anderes ausgemacht wurde, müssen beide Elternteile sich um das Kind kümmern. Das heißt, dass das Elternteil, bei welchem das Kind nicht wohnt, sich dennoch auch um dieses kümmern muss.
Wer sich nicht im Guten trennt und künftig Alimente zahlen muss, guckt häufig missmutig auf den Ex-Partner. Oft gewinnt der Zahlende den Eindruck, dass er finanziell allein für das Kind aufkommen muss und der Ex sich möglicherweise an dem Geld bereichert.
Tatsache ist aber, dass beide Elternteile für das Kind aufkommen müssen, irrelevant, ob nur eines das Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrecht hat. Von dem Geld muss also zum Beispiel Kleidung, Essen, Schulsachen, Spielzeug, Medizin, Haushaltswaren und Möbel gekauft, ebenso wie Taschengeld bezahlt werden.
Da die Alimente erst ab dem 18ten Lebensjahr des Kindes auf dessen Konto eingezahlt werden, muss das Geld bis dahin auf das Konto des Elternteils überwiesen werden, bei dem das Kind lebt. Hat das Unterhalt zahlende Elternteil den Eindruck, dass der Unterhalt nicht für das Kind, sondern für den Ex-Partner ausgegeben wird, kann dieser Nachweise über die Ausgaben verlangen. Verhärtet sich der Verdacht oder existieren sogar Beweise für die Veruntreuung des Kindesunterhalts, kann sogar gerichtlich dagegen vorgegangen werden.
Höhe der Alimente in Österreich
Man kann nicht pauschal sagen, dass für ein Kind so viel und ein zweites Kind so viel gezahlt werden muss. Die Höhe der Alimente ist von verschiedenen Dingen abhängig, etwa dem Alter des Sprösslings und dem Einkommen der Eltern. Im Grunde lässt sich die Unterhaltshöhe dennoch leicht herausfinden.
- Ist das Kind zwischen 0 und 6 Jahre alt, müssen 16 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 6 und 10 Jahre alt, müssen 18 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 10 und 15 Jahre alt, müssen 20 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind 15 Jahre oder älter, müssen 22 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
Soweit so gut und eigentlich einfach. Hier kommt aber noch eine Regelung, welche bei der Berechnung der Alimente bedacht werden muss. Diese ist besonders für gut Verdienende wichtig: Die Playboygrenze
Playboygrenze
Nun, nehmen wir an, dass außerhalb wohnende Elternteil, welches Alimente zahlen muss, verdient 10000 Euro, dann würden nun zum Beispiel für ein 11-Jähriges Kind, monatlich 2000 Euro an den Ex-Partner gezahlt werden müssen – gäbe es die Playboygrenze nicht. Hier bestünde der Reiz für den Ex, sich an den Unterhaltszahlungen zu bereichern. Die Playboygrenze zieht die Obergrenze für die Höhe der Alimente.
- Bei einem Kind unter 3 Jahren beträgt die Playboygrenze 416 Euro im Monat.
- Bei einem Kind zwischen 3 und 6 Jahren beträgt die Playboygrenze 534 Euro im Monat.
- Bei einem Kind zwischen 6 und 10 Jahren beträgt die Playboygrenze 688 Euro im Monat.
- Bei einem Kind zwischen 10 und 15 Jahren beträgt die Playboygrenze 980 Euro im Monat.
- Bei einem Kind zwischen 15 und 19 Jahren beträgt die Playboygrenze 1158 Euro im Monat.
- Bei einem Kind zwischen 19 und 28 Jahren beträgt die Playboygrenze 1450 Euro im Monat.
Wird ein Kind älter, steigt die Playboygrenze, denn mit zunehmenden Alter sind auch die Interessen anders und der Bedarf meist höher. Besonders wenn ein Kind ein Studium oder eine Ausbildung absolviert und die finanzielle Situation schnell problematisch werden kann, hilft dem Kind die steigende Playboygrenze.
Für die, die sich bei den oben aufgestellten Angaben noch unsicher sind, gibt es hier ein Beispiel:
Frau und Herr Müller haben sich getrennt und haben eine gemeinsame, 14 Jahre junge Tochter. Die Tochter bleibt bei ihrer Mutter wohnen, Herr Müller dagegen zieht aus.
Herr Müller hat einen guten Job und verdient bei diesem 8000 Euro netto.
Der grundlegenden Regelung, dass für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, Alimente in der Höhe von 20 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden müssen, würde die monatliche Unterhaltssumme sich also auf 1600 Euro belaufen.
Hier greift aber die Playboygrenze, welche die Obergrenze der zu zahlenden Summe für Kinder zwischen 10 und 15 Jahren, auf 980 Euro begrenzt. Das heißt: Herr Müller muss monatlich 980 Euro Alimente für seine Tochter bezahlen.
Wie hoch sind die Alimente, die für weitere Kinder bezahlt werden müssen?
Aus der vergangenen Beziehung kann auch mehr als ein Kind entstanden sein. Nun müssen auch für die weiteren Kinder Unterhalt gezahlt werden. Das zweite Kind kostet den Alimentezahler dasselbe wie der erste Sprössling:
- Ist das Kind zwischen 0 und 6 Jahre alt, müssen 16 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 6 und 10 Jahre alt, müssen 18 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 10 und 15 Jahre alt, müssen 20 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind 15 Jahre oder älter, müssen 22 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
Ab dem dritten Kind sinkt der monatlich zu zahlende Betrag:
- Ist das Kind zwischen 0 und 6 Jahre alt, müssen 15 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 6 und 10 Jahre alt, müssen 17 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind zwischen 10 und 15 Jahre alt, müssen 18 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
- Ist das Kind 15 Jahre oder älter, müssen 20 Prozent des Nettoeinkommens gezahlt werden.
FAQ – Frequetly Asked Questions
Kann man irgendwo die Höhe der Alimente für Österreich berechnen?
Unterhaltsrechner für Österreicher gibt es auf verschiedenen Seiten im Internet.
Ist das Berechnen der Alimente immer so einfach?
Nein, der einfachste Fall ist, wenn ein Paar die erste Ehe miteinander hat und Kinder lediglich aus dieser Beziehung hervorgehen und beide nun Single sind.
Gibt es Ehen die davor bestanden, gibt es weitere Kinder aus anderen Beziehungen, wird Familienbeihilfe bezogen, verdient das Kind Geld, gibt es neue Partner und andere Faktoren, die auch finanziell eine Rolle spielen können, dann können diese die Alimentenhöhe beeinflussen. Da können aber Unterhaltsrechner helfen.
Wozu dienen die Alimente in Österreich und wie darf man sie nutzen?
Wie bereits im vergangenen Text erwähnt, darf das Elternteil, bei welchem das Kind wohnt, die Unterhaltszahlungen nicht einfach verwenden wie es das möchte. Das Elternteil, welches Alimente zahlt, hat das Recht die Verwendung des Geldes zu kontrollieren und kann im Zweifelsfall einschreiten, mitbestimmen oder rechtlich gegen den Ex-Partner vorgehen, wenn das Geld nicht für das Kind verwendet wird. Auch Extrazahlungen für besondere Ausgaben können nur untereinander ausgemacht werden.
Generell müssen die Alimente für das Kind genutzt werden. Diese, sowie die anteiligen Finanzen des anderen Elternteils sind dafür da, für das Kindeswohl zu sorgen. Dabei sind alle möglichen Ausgaben inbegriffen. Es ist irrelevant, ob es sich um das Essen, Kleidung oder neue Kinderzimmermöbel handelt, all dies wird mit den Alimenten beglichen.
Aber nicht nur notwendige Dinge, auch Spielsachen, Kinobesuche und das Taschengeld können damit beglichen werden. Ist das Kind bereits volljährig und beginnt außerorts ein Studium oder eine Ausbildung, kann es damit auch die Miete oder die Studiengebühren bezahlen.
An wen werden die Alimente überwiesen?
In Österreich ist ganz klar geregelt, auf wessen Konto die Alimente eingezahlt werden.
Ist das Kind noch unter 18 Jahre alt, wird das Geld auf das Konto des Elternteils, bei dem das Kind wohnt, überwiesen. Dieser ist dazu bevollmächtigt alle anfallenden Kosten für das Kind zu begleichen.
Ist das Kind 18 Jahre oder älter, können die Alimente direkt auf das Konto des Kindes überwiesen werden. Dieses kann dann über das Geld frei verfügen.
Bis wann müssen Alimente gezahlt werden?
Will man wissen, wie viel Alimente gezahlt werden müssen, trifft man immer wieder auf Tabellen, die lediglich bis „über 18 Jahre“ gehen. Selbstverständlich muss aber kein Elternteil muss für immer Alimente zahlen.
Alimente müssen bis zu dem Zeitpunkt bezahlt werden, an dem das Kind dazu fähig wird, sein eigenes Leben zu bewältigen. Das kann zum Beispiel der Zeitpunkt sein, an dem die Ausbildung oder das Studium erfolgreich abgeschlossen wird und das Kind einen Job hat.
Es ist aber auch möglich den Unterhalt bereits vorher zu reduzieren. Verdient das Kind durch die Ausbildung Geld oder jobbt es neben dem Studium, kann die monatliche Unterhaltszahlung reduziert werden.
Letztendlich gilt hier aber wie auch allgemein: Man kann immer drüber reden! Höhere ebenso wie niedrigere Zahlungen sind grundsätzlich möglich, wenn beide Seiten einverstanden sind.